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Stomaarten 

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In der Stomaversorgung werden verschiedene Stomaanlagen unterschieden: die Kolostomie (Ausleitung des Dickdarms), Ileostomie (Ausleitung des Dünndarms) und Urostomie (Ausleitung von Urin). Stomata können dauerhaft oder auch zeitlich begrenzt angelegt werden. Grundsätzlich ist eine Stomaanlage nötig, wenn eine Erkrankung von Darm oder Blase vorliegt, die es erforderlich macht, Stuhl oder Urin vorübergehend oder dauerhaft künstlich auszuleiten.

Ein Kolostoma bezeichnet einen künstlichen Dickdarmausgang. Dieser kann doppelläufig oder endständig sein. Bei einem doppelläufigen Kolostoma soll nur ein Teil des Dickdarms vorübergehend ruhig gestellt werden. Ein Stück des Dickdarms wird in einer Schlinge durch die Bauchdecke gezogen und an der Vorderseite geteilt. Über eine Seite der Öffnung wird der Stuhl abgeleitet, die andere Seite ist stillgelegt. Nach Ausheilung wird das Stoma wieder zurückgelegt. Bei einem endständigen Kolostoma wird der Dickdarm durch die Bauchdecke nach außen geleitet und mit der Haut vernäht. Diese Stomaanlage ist meistens endgültig. Oft liegen Erkrankungen im Dickdarm oder am After vor, bei deren Behandlung evtl. der Schließmuskel mit entfernt werden muss.

Ein Ileostoma bezeichnet die Ausleitung des Dünndarms. Auch diese kann sowohl endständig (bei einer kompletten Entfernung) wie auch doppelläufig (zur zeitweisen Entlastung) sein.

Ein Urostoma bezeichnet eine künstliche Harnableitung. Ein Urostoma kann bzw. muss gelegt werden, wenn eine Teilentfernung oder eine totale Entfernung der Blase vonnöten ist. Dann wird der Urin über eine Urostomie abgeleitet, sofern nicht eine Ersatzblase („Pouch“) konstruiert werden kann.



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