|
Der häufigste Grund hierfür ist eine Krebserkrankung im Bereich des Sigma oder des Mastdarms (Rektumkarzinom). Bei der operativen Entfernung des Tumors kann es notwendig sein, dass der Schließmuskel entfernt und ein künstlicher Darmausgang am Bauch konstruiert werden muss. Bei einigen Operationsverfahren kann der natürliche Schließmuskel unter Umständen erhalten bleiben. In diesem Fall wird nur ein vorübergehender künstlicher Darmausgang gelegt, um die Heilung der Nahtstelle am Dickdarm zu gewährleisten (Anastomosenschutz). Die zweithäufigste Ursache ist die Erkrankung an einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung wie dem Morbus Crohn oder der Colitis Ulcerosa. Bei diesen Erkrankungen kann man durch eine Stomaanlage Darmabschnitte, die z. B. entzündet sind, für eine gewisse Zeit oder auf Dauer stilllegen. Muss man den erkrankten Darm teilweise oder ganz entfernen, kann eine endständige Stomaanlage notwendig werden. Auch chronische Erkrankungen, ein Darmdurchbruch oder ein Verlust der Schließmuskelfunktion können Ursachen für ein Kolostoma sein.
|