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Ein Urostoma kann bzw. muss gelegt werden, wenn eine Teilentfernung oder eine totale Entfernung der Blase, z. B. nach einer Krebserkrankung der Blase, notwendig war. Dann wird der Urin über eine Urostomie abgeleitet, sofern nicht eine Ersatzblase („Pouch“) konstruiert werden kann. Diese Anlage kann auch schon bei Säuglingen zwingend notwendig sein, zum Beispiel, wenn das Kind mit einem offenen Rücken (Spina Bifida) geboren wurde und dadurch die Nerven fehlen, die das Signal an das Gehirn für eine Blasenentleerung geben.
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