Welche Kosten kommen auf Sie zu? Bis auf die gesetzlich geregelten Zuzahlungen: Keine.
Für die Homecare-Leistungen entstehen Ihnen keine Kosten: Kostenträger ist Ihre Krankenkasse. Diese Dienstleistungen werden Ihnen also nicht in Rechnung gestellt, sondern über die Krankenkassen-Erstattung finanziert. Hierfür benötigen wir nur das von Ihrem Arzt ausgestellte Rezept.
Zuzahlungen, die Sie als Versicherte/r zu leisten haben, betragen 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro - allerdings müssen Sie jeweils nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels zuzahlen. Diese Regelung gilt für jeden Einkauf, den Sie tätigen.
Für Verbrauchshilfsmittel gibt es noch eine besondere Regelung: Hier beträgt die Zuzahlung 10 Prozent je Packung, höchsten jedoch insgesamt 10 Euro für Ihren Monatsbedarf je Indikation. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie aufgrund unterschiedlicher Erkrankungen verschiedene zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel benötigen.
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